Fördermittel für Wärmepumpen
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Wärmepumpen, die Wärmeenergie aus Wasser, Luft und Erde nutzen mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben. Hier finden Sie die Förderübersicht der Basis-, Innovations- und Zusatzförderung.
Basis- und Innovationsförderung
Maßnahme | Basisförderung | Innovationsförderung 1 | ||
Wärmepumpen (WP) bis 100 kW Nennwärmeleistung | Gebäudebestand | Gebäudebestand | Neubau | |
Gasbetriebene Wärmepumpen (gasmotorische WP, SorptionsWP) | -> | 100 €/kW | 150 €/kW | 100 €/kW |
Mindestförderbetrag | 4.500 € (bis 45,0 kW) | 6.750 €(bis 45,0 kW) | 4.500 €(bis 45,0 kW) | |
Elektrisch betriebene Luft/Wasser-WP | -> | 40 €/kW | 60 €/kW | 40 €/kW |
Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten WP | 1.500 € (bis 37,5 kW) | 2.250 €(bis 37,5 kW) | 1.500 €(bis 37,5 kW) | |
Mindestförderbetrag bei anderen WP | 1.300 € (bis 32,5 kW) | 1.950 €(bis 32,5 kW) | 1.300 €(bis 32,5 kW) | |
Elektrisch betriebene | -> | 100 €/kW | 150 €/kW | 100 €/kW |
Mindestförderbetrag bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrungen | 4.500 € (bis 45,0 kW) | 6.750 €(bis 45,0 kW) | 4.500 €(bis 45,0 kW) | |
Mindestförderbetrag bei anderen WP | 4.000 € (bis 40,0 kW) | 6.000 €(bis 40,0 kW) | 4.000 €(bis 40,0 kW) |
Zusatzförderung
Für die oben genannten Wärmepumpen sind folgende Zusatzförderungen von Belang:
Zusatzförderung 2 | |||||
Lastmanagementbonus 3 | Kombinationsbonus | Gebäudeeffizienzbonus 5 | Optimierungsmaßnahme 6 | ||
Solarkollektoranlage, Biomasseanlage | PVT- Kollektoren 4 | Wärmenetz | |||
500 € | 500 € | 500 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovationsförderung | mit Errichtung: |
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinie vom 11.03.2015 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie vom 04.08.2017.
Gem. Änderungsrichtlinie sind ab dem 01.01.2018 alle Anträge im zweistufigen Antragsverfahren zu stellen.
Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter der Rubrik „Energie/Heizen mit erneuerbaren Energien“.
1 Innovationsförderung: Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffizienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe: elektrisch betriebene Wärmepumpen mind. 4,5, gasmotorisch betriebene Wärmepumpen mind. 1,5
2 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.
3 Die Wärmepumpenanlage ist lastmanagementfähig. Voraussetzung: Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 Ltr./kW und das Zertifikat „Smart Grid Ready“.
4 PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Kollektoren müssen einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leisten. Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m2.
5 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.
6 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.
6.1 Zusammen mit der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung.
6.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Stand: 02.01.2018
Alle Angaben ohne Gewähr
Unser Hinweis für Sie
Weitere Informationen und alle Anträge zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auf der Seite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) :
TIPP: Beim BAFA gibt es eine Service-Telefonnummer, die jeweils Montags bis Freitags in der Zeit von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr zur Verfügung steht. Dort erhalten Sie weitere Informationen und es werden Rückfragen zu den BAFA Förderprogrammen aus den Bereichen der erneuerbaren Energie beantwortet. Die Nummer lautet: 06196 908-1625